Firmenfahnen sind längst ein fester Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation. Ob vor dem Hauptsitz, auf dem Firmengelände oder bei Veranstaltungen, eine gut gestaltete Fahne sorgt für Sichtbarkeit, Präsenz und einen professionellen Auftritt. Kein Wunder also, dass immer mehr Unternehmen auf diese Form der Außendarstellung setzen.
Doch was viele nicht wissen, das Hissen einer Firmenfahne unterliegt in manchen Regionen ganz bestimmten Regelungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher vorab gut informieren.
Werbung mit Fahnen – nicht überall uneingeschränkt erlaubt
In vielen Städten und Gemeinden ist das Aufstellen eines Fahnenmasts und das Hissen einer Firmenfahne unkompliziert möglich. Die dauerhafte Beflaggung vor dem Gebäude wird hier oft ohne Probleme erlaubt, ganz gleich, ob es sich um das Unternehmenslogo, eine Sonderaktion oder eine Eventfahne handelt.
Doch es gibt Ausnahmen, manche Kommunen, vor allem kleinere oder solche in historisch geprägten Orten, haben spezielle Verordnungen erlassen, die das dauerhafte Wehen von Werbefahnen einschränken oder ganz verbieten. In solchen Fällen dürfen Fahnen nur zu bestimmten Anlässen oder für begrenzte Zeiträume gehisst werden, etwa bei Jubiläen, speziellen Events oder saisonalen Aktionen.
Zwischen Realität und Regelwerk
In der Praxis sieht es oft so aus, dass viele Unternehmen ihre Fahnen dennoch dauerhaft wehen lassen, vor allem dann, wenn Kontrollen selten stattfinden oder Fahnen ohnehin zum gewohnten Stadtbild gehören. Solange sich niemand daran stört, wird das meist toleriert. Kommt es jedoch zu Beschwerden, sind Unternehmen gezwungen zu reagieren und müssen ihre Fahnen unter Umständen wieder einholen.
Das Stadtbild als Streitpunkt
Ein häufiger Grund für Einschränkungen ist der Wunsch nach einem einheitlichen und gepflegten Stadtbild. Besonders in kleineren Gemeinden gibt es immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die Werbefahnen als störend empfinden. In solchen Fällen kann eine einzige Beschwerde ausreichen, um eine Überprüfung auszulösen, oft mit dem Ergebnis, dass die Fahne sofort entfernt werden muss.
Viele Städte erkennen mittlerweile aber auch den Mehrwert von Fahnen als Werbeträger und akzeptieren sie als Teil des urbanen Bildes. So findet man heute nicht nur Fahnen vor Firmen, sondern auch vor Behörden, Schulen, Krankenhäusern und natürlich auch in Kleingärten. Diese Normalisierung sorgt vielerorts für ein Umdenken.
Fahnen hissen mit klaren Regeln
Immer mehr Gemeinden überarbeiten derzeit ihre Regelwerke und ziehen eine genehmigte Dauerbeflaggung unter Auflagen in Betracht. Beispielsweise darf oft nur eine bestimmte Anzahl von Fahnen gehisst werden, oder es werden bestimmte Gestaltungsrichtlinien festgelegt. Dennoch ist erkennbar, dass immer mehr Städte und Gemeinden dieser Art der Werbung positiv gegenüberstehen.
Fahnen – unter Auflagen willkommen
Firmenfahnen sind aus der modernen Außendarstellung kaum noch wegzudenken. Wer sie einsetzen möchte, sollte sich jedoch über mögliche kommunale Vorschriften informieren. Mit einem guten Gespür für das Stadtbild und ein wenig Fingerspitzengefühl lässt sich meist ein Weg finden für einen werbewirksamen Auftritt, der auch rechtlich auf sicheren Beinen steht.
Foto: aluart.de

