Firmenfahnen – nicht überall beliebt

Foto: Litage Publishing / Photo flickr

In Deutschland ist es gar kein Problem, bei der Firma einen Fahnenmast aufzustellen und dort die Firmenfahne zu hissen. Probleme kann es höchstens geben, wenn man sich mitten in der Innenstadt befindet, oder in einer historischen Altstadt, dann kann es durchaus sein, dass das Aufstellen eines Fahnenmastes einer besonderen Genehmigung bedarf. Aber dies kann man recht schnell beim zuständigen Bauamt erfahren. Generell ist es hierzulande jedoch so, dass jeder einen Fahnenmast aufstellen kann. Auch die dauerhafte Zurschaustellung seiner Firmenfahne ist erlaubt. Was hierzulande schon fast selbstverständlich ist, wird in anderen Ländern zum Teil noch ganz anders gesehen. Oft ist es untersagt, Firmenfahnen für längere Zeit wehen zu lassen, sie dürfen dann nur genutzt werden, wenn beispielsweise Feste oder Jubiläen anstehen. Auch ist genau darauf zu achten, ob auf der Fahne nicht etwas abgebildet ist, das man nicht öffentlich zur Schau stellen darf.

Aber auch wenn die Behörden mit der dauerhaften Anbringung der Firmenfahne einverstanden sind heißt dies nicht, dass es nicht auch Nachbarn gibt, denen die Fahne gehörig gegen den Strich geht. Sind Unternehmen in Gewerbegebieten ansässig, gibt es da meistens keine Probleme. Befindet sich der Firmensitz aber mitten in oder nahe an einem Wohngebiet, kann es schon einmal den einen oder anderen Widerstand geben. Dann ist es das Beste, einfach mit den Menschen zu reden, und in den meisten Fällen lassen sich auch leicht Lösungen finden. Oft können Nachbarn auch schon besänftigt werden, indem man ganz einfach vor der Anbringung der Firmenfahne bei ihnen nachfragt, ob sie dies stören würde oder nicht. So fühlen sich die Nachbarn ernst genommen und nicht einfach überrannt und sind dann eher bereit, die Beflaggung zu gestatten. Oft sind es auch kleine Kompromisse, die die gute Nachbarschaft erhalten. Einigen kann man sich immer.

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