PVC Planen, Kunden-Stopper oder der Fahnenmast mit Unternehmensfahne gehören bei den Firmen zu der beliebtesten Außenwerbung. Jedoch vergessen viele Unternehmer, dass das Aufstellen von Fahnenmasten gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt und einer Genehmigung bedarf.
Was gibt es beim Aufstellen von Fahnenmasten vorab zu wissen?
In Deutschland existiert keine einheitliche Bestimmung über Außenwerbung, sodass es jedem Bundesland eigenständig obliegt, Richtlinien zu bestimmen. Diese Unterschiede sind auf die uneinheitlichen Bau- und Wegerechte zurückzuführen.
Daher ist es besonders wichtig, sich als Unternehmer im Vorfeld bei der örtlichen Behörde zu erkundigen und zu informieren, welche Vorschriften eingehalten werden müssen. Denn das Aufstellen eines Fahnenmastes ohne Genehmigung und aufs Geratewohl heraus kann mit immensen Bußgeldern verknüpft sein.
Was gilt es, zu beachten?
Es ist zwingend darauf zu achten, dass die örtliche Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, das heißt freie Sicht auf Ampeln und Straßenschilder. Ebenso darf das Landschaftsbild durch eine Außenwerbung nicht gestört werden.
Des Weiteren existieren auch Unterschiede bei der Ausstellung der Genehmigung. Stellen Sie einen Fahnenmast auf Ihrem Privatgrundstück auf, bedarf es einer Baugenehmigung, im Gegensatz zu öffentlichem Grund, hier handelt es sich um eine Sondergenehmigung.
Wenden Sie sich bei Fragen stets an Ihre zuständige Bauaufsichtsbehörde und holen Sie sich rechtzeitig Informationsmaterial, sowie die entsprechende Genehmigung ein.