Teleskopmast

Denkmalschutz – ein Problem bei der Außendarstellung

Auf der ganzen Welt gibt es sehr viele schöne Gebäude. Dabei kann es sich um ganz neue und sehr moderne Gebäude handeln, die Menschen in ihren Bann ziehen. Aber auch historische Gebäude haben einen ganz gewissen Reiz. Der Charme solcher historischer Häuser ist so schön, dass er unbedingt erhalten werden soll. Also werden diese Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Eine sehr gute Sache, zumindest für das Haus. Mieter und Bewohner eines solchen Hauses freuen sich aber leider meistens weniger darüber. Selbst einfache Änderungen am Haus können so in den meisten Fällen nicht durchgeführt werden. Für alles gibt es Vorschriften und Regeln. So kann beispielsweise nicht einfach eine Wand herausgerissen werden, wenn es notwendig wird. Eigentümer haben sich an alle Regeln zu halten. Auch bei einer gewerblichen Nutzung gibt es da keine Ausnahme, ebenso wie bei öffentlichen Einrichtungen. Museen in denkmalgeschützten Häusern müssen sich ebenso diesen Regeln beugen.

Probleme mit der Werbung

Diese Regeln schließen für gewöhnlich auch das Anbringen eines Werbeschilds mit ein. Für privat genutzte Häuser ist dies kein Problem, in gewerblich genutzten Gebäuden stehen die Mieter allerdings vor einer Herausforderung. Selbst Museen werden nicht einfach so gefunden, ganz ohne Werbung oder Hinweisschilder. Dennoch gibt es eine Lösung, und das sind Fahnenmasten. Das Gebäude selbst darf nicht mit einem Schild oder anderer Werbung bestückt werden, aber ein Fahnenmast vor dem Gebäude stellt für gewöhnlich kein Problem dar. So kann doch noch auf die Firma oder die Einrichtung aufmerksam gemacht werden, und die Vorschriften werden erfüllt. Welcher Fahnenmast dafür genutzt wird, sei es ein Standard-Mast, eine Variante mit Ausleger oder eine kleinere Beachflag, das bleibt jedem selbst überlassen. So kann der Denkmalschutz problemlos eingehalten werden, und die Außendarstellung ist ebenfalls perfekt.
Foto: aluart-fahnenmast.de

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