Eine andere Nationalflagge als die dänische – nicht ohne Genehmigung

Bild: Jacob Bøtter / Flickr / CC BY-SA 2.0

Ein Fahnenmast macht einfach Spaß, zumindest der private Fahnenmastbesitzer hat sehr viel Freude daran, seine unterschiedlichen Fahnen zu hissen. Für Unternehmen sind Fahnenmasten eher für die Werbung wichtig, im Privatbereich dagegen können sich die Besitzer richtig austoben. Eine deutsche Flagge, die Flagge der Schweiz oder doch vielleicht die amerikanische Flagge – erlaubt ist, was gefällt. Allerdings nicht überall. In Dänemark sollte man sehr vorsichtig sein wenn man beabsichtigt, eine andere Nationalflagge als die dänische zu hissen. Sollte man sich zuvor nicht informiert haben, kann durchaus schon einmal die Polizei recht früh am Morgen vor der Tür stehen.

Amerikanische Flagge – absolut nicht erlaubt

Ein Ehepaar, das in einem kleinen Dorf in Dänemark lebt, hat eine Leidenschaft – sie lieben die amerikanische Kultur und fühlen sich damit verbunden. Zwar sind sie dänische Staatsbürger, aber dennoch haben sie die amerikanische Flagge gehisst. Die Rechnung kam prompt kurze Zeit später. Gleich mehrere der Nachbarn hatten sich beschwert, sie fühlten sich durch das Stück Stoff provoziert. Selbstverständlich wurde gleich die Polizei informiert, die dann auch gleich ausrückte, und am Morgen kurz nach sieben Uhr an der Tür klopfte. Man ließ dem Paar die Wahl, entweder konnten sie die Fahne abnehmen, oder eine hohe Strafe zahlen, die bei umgerechnet 336 Euro lag.

Altes Gesetz ist Grundlage für das Verbot

Schon im Jahr 1915 wurde das Dekret unterschrieben, das das Hissen von fremden Nationalflaggen verbietet. Zwar passt es irgendwie nicht mehr in die heutige Zeit, dennoch ist das Gesetz auch weiterhin gültig. Das Recht ist somit auf der Seite der Nachbarn, nicht der des Paares. Von diesem Gesetz ausgenommen sind lediglich Vertretungen von ausländischen Staaten, sprich Konsulate, oder auch einige andere Staatsgesandte. Dennoch gibt es auch ein paar Ausnahmen. Die Flaggen von Grönland und der Faröer Inseln gehören dazu, auch die Flaggen der Vereinten Nationen, der EU und von Island, Norwegen, Schweden und Finnland dürfen gehisst werden, ohne zuvor eine Sondergenehmigung einzuholen. Wer als Deutscher in Finnland lebt, sollte besser nicht seine Landesflagge hissen, ohne zuvor eine Sondergenehmigung beantragt zu haben. Es ist schon erleichternd, dass dieses Gesetz nicht in allen Ländern gilt.

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