Foto: Thomas Kohler / Vorgarten flickr
In Deutschland benötigt man für alles mögliche eine Genehmigung. Gerade Hausbesitzer wissen genau, wie kompliziert es sein kann, wenn man einen Wintergarten oder ein Gartenhaus bauen möchte. Da führt der erste Weg immer auf das zuständige Bauamt um überhaupt erst einmal in Erfahrung zu bringen, ob man das Haus überhaupt bauen darf. Dann werden Genehmigungen benötigt, und natürlich geht das alles nicht kostenlos über die Bühne.
Kein Wunder also, dass sich jeder, der den Wunsch hat, einen Fahnenmast aufzustellen im Garten oder im Vorgarten, zunächst einmal informieren möchte und auch sollte. Neidische Nachbarn gibt es überall, und es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein handfester Nachbarschaftsstreit wegen eines Fahnenmastes oder eines Gartenhauses vor dem zuständigen Gericht landet.
Dies kann man umgehen, indem man vor der Planung zum Bauamt geht und sich informiert, was erlaubt ist und was nicht. In Deutschland gibt es keine generellen Vorschriften für das Aufstellen von Fahnenmasten. Dennoch gibt es von Bundesland zu Bundesland und sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Richtlinien. Aber auch wenn man die Regeln der Bauordnungsverwaltungen der einzelnen Bundesländer einhält, können die Gemeinden noch andere Voraussetzungen festgelegt haben. Dennoch scheinen alle gemeinsam aber der Meinung zu sein, dass es keinerlei Genehmigung bedarf, wenn man einen Fahnenmast bis zu zehn Metern aufstellt. Trotzdem sollte man vorher beim Amt nachfragen, so kann ein eventuell aufkommender Streit gleich im Keim erstickt werden.
Es ist sicherlich auch sinnvoll, gleich die Nachbarn über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Wenn es Widerstände gegen das Aufstellen des Fahnenmastes gibt, erkennt man dies sofort und kann dem entgegenwirken, und das am besten mit guten Argumenten. So bekommt man seinen Fahnenmast, und die Nachbar sind beruhigt.