Eigentlich sind es oftmals die Fahnen oder aber in diesem Fall ein Banner welche dazu genutzt werden eine politische Meinung auszudrücken und dann im Mittelpunkt stattlicher Ermittlungen stehen. In einem Fall, der sich am 22. Februar 2013 am Dülmener Marktplatz abgespielt hat, steht eher der Fahnenmast im Mittelpunkt der Ermittlungen bzw. der Anklage gegen die Kletterkünstlerin und Umwelt-Aktivistin Cécile Lecomte, den Ermittlungsbehörden wohl besser bekannt unter dem Namen „Eichhörnchen“.
Eine Versammlung vom Fahnenmast aus leiten
Das „Eichhörnchen“ erklimmte am besagten Tag zusammen mit einem weiteren Aktivisten der Atomkraftgegner/innen von Robin Wood und dem Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen zwei Fahnenmasten am Dülmener Marktplatz, um dort ein Transparent gegen die Atomkraft zu entfalten. 10 Monate nach der friedvollen und erfolgreich beendeten Aktion erhielt Cécile Lecomte einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen à 16 Euro mit der Begründung „eine unangemeldete Versammlung geleitet zu haben“. Beachtenswert ist vor allem die Sicht der Staatsanwalt, dass es für das klettergeübte Eichhörnchen wohl möglich war, von einem Fahnenmast herunter eine Versammlung zu leiten ohne dabei in die Gefahr zu laufen herunterzustürzen. Das wehrhafte Eichhörnchen lies es auf eine Auseinandersetzung ankommen und bat um Akteneinsicht zum Prozess der am 7. Januar 2015 vor dem Amtsgericht Dülmen stattfinden sollte. Dieser Termin wurde abgesagt: die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Cécile Lecomte ein.