In einem Beitrag haben wir vor einiger Zeit darüber berichtet, dass dänische Bürger keine anderen Landesflaggen an ihrem Fahnenmast hissen dürfen, nur die dänische ist erlaubt. Im vergangenen Jahr wurde aber an diesem Gesetz heftig gerüttelt, mit dem Ergebnis, dass die Dänen nun ohne Angst vor Strafe auch ausländische Flaggen hissen dürfen.
Dem Flaggenverbot liegt ein Gesetz aus dem Jahr 1915 zugrunde. In diesem Gesetz wird es untersagt, ausländische Flaggen an dänischen Masten zu hissen. Es gibt allerdings wenige Ausnahmen: nordische Flaggen, Flaggen von EU-Staaten und UN-Flaggen. Diese dürfen ebenfalls gehisst werden.
Das Verbot ist sicherlich den meisten Dänen bekannt. Dennoch wissen sie auch, dass dieses Gesetz sehr alt ist. Seit 1915 ist in der Welt einiges passiert, vieles hat sich geändert. Darum gehen viele davon aus, dass sich niemand daran stören wird, wenn eine ausländische Flagge gehisst wird, schließlich herrschen heute ganz andere Zeiten. Allerdings hat sich gezeigt, dass es noch immer einige Menschen gibt, die an diesem Gesetz festhalten.
Die dänische Familie Hedegård hat dies zu spüren bekommen. Im Jahr 2017 hatten sie die amerikanische Flagge gehisst. Sie konnten nicht ahnen, dass dies einen Besuch von der Polizei und mehrere Gerichtsverfahren nach sich ziehen würde. Sie musste die Fahne entfernen.
Angezeigt wurden sie von mehreren Nachbarn. Sie fühlten sich von der Fahne gestört und bestanden darauf, dass sie eingeholt wird. Aufgrund mehrerer Anzeigen wurde der Familie nahegelegt, die Flagge abzunehmen, da ansonsten ein Bußgeld von 2.500 Kronen, umgerechnet 335 Euro, im Raum stand.
Vom Bezirksgericht über das Landgericht zum Obersten Gerichtshof
Der Fall wurde zunächst vor dem Bezirksgericht verhandelt. Dieses war der Ansicht, dass das Flaggenverbot keine Rechtsverbindlichkeit mehr habe, und sprach den Hausherren daraufhin frei. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil allerdings auf, woraufhin der Rechtsstreit am Landgericht fortgeführt wurde. Dieses Verfahren verlor Herr Hedegård dann leider. Er nahm das Urteil aber nicht hin, woraufhin der Oberste Gerichtshof letztendlich eine Entscheidung treffen musste.
Das Urteil wurde im Juli 2023 verkündet. Der Oberste Gerichtshof hat die Verordnung von 1915 aufgehoben und somit ist es jetzt erlaubt, in Dänemark auch ausländische Flaggen zu hissen. Das Gericht war der Meinung, dass die Verordnung unter völlig anderen Umständen erlassen wurde, die heute nicht mehr existieren, es ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Bislang wurden noch keine genauen Richtlinien festgelegt, es ist aber nun jedem in Dänemark erlaubt, fremde Nationalflaggen zu hissen, es muss nicht mehr mit einer Strafe gerechnet werden.
Familie Hedegårds kann nun endlich die amerikanische Flagge an ihrem Fahnenmast hissen, ohne mit dem Besuch der Polizei rechnen zu müssen. Allerdings erleben das ihre eifrigen Nachbarn, die sie mit Anzeigen überhäuft haben, nicht mehr, denn die Familie hat ihren alten Wohnort verlassen und sich in einem anderen Ort ein neues Leben aufgebaut.
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