Wir haben schon einmal darüber berichtet, wie und wo Fahnen als Symbol eingesetzt werden. Es gibt sicherlich noch andere Anlässe, eine Fahne oder eine Flagge als Symbol zu hissen: Dazu gehört selbstverständlich auch die Trauerbeflaggung.
In fast allen Ländern auf der Welt wird das Setzen der Flaggen auf „halbmast“ dazu genutzt, Trauer auszudrücken. Hier gibt es je nach Land bestimmte Tage, an denen die Flaggen auf halbmast gesetzt werden oder es wird durch die zuständigen Behörden oder Politiker angeordnet. Meist geschieht dies, wenn ein wichtiger Staatsmann verschieden ist oder es zu einem tödlichen Ereignis mit viel Beachtung kam wie beispielsweise die Anschläge auf das Word Trade Center im Jahre 2001. Unternehmen nutzen die Trauerbeflaggung aber auch, wenn ein wichtiges Mitglied des Vorstands oder auch der Unternehmensgründer verstorben ist.
In Deutschland werden jedes Jahr die Flaggen am „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ (27. Januar) und am Volkstrauertag (2 Sonntage vor dem ersten Adventssonntag) auf halbmast gesetzt.
In einigen Ländern wird die Flagge aber niemals auf halbmast gesetzt: Die Flaggen Saudi-Arabiens und des Irans beinhalten islamische Glaubensbekenntnisse. In Spanien wird alternativ die spanische Flagge, welche mit dann mit einer schwarzen Schleife versehen ist, gehisst. Die Royal Standard, welche nur auf Gebäuden gehisst wird, in der die Königin zurzeit weilt, wird ebenfalls niemals auf halbmast gesetzt. Denn die Flagge steht für die Monarchie, welche auch beim Tode des Königs oder der Königin weiter fortbesteht.
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